Die Hochstufung als ist nicht nur offensichtlich rechtswidrig, sondern greift auch verfassungswidrig in den demokratischen Wettbewerb und die Rechte der AfD aus Art. 21 GG ein.
Soweit bislang bekannt, sollen damit zulässige Meinungsäußerungen und berechtigte Kritik an der Einwanderungspolitik der letzten zehn Jahre kriminalisiert werden. In diesem Kontext verstößt nicht etwa die AfD, sondern vielmehr der deutsche Inlandsgeheimdienst selbst gegen die Verfassung.
Der AfD-Kreisverband Bad Kreuznach und unsere Fraktionen werden sich weiterhin konstruktiv und streitbar in die kommunalpolitische Arbeit einbringen zum Wohle unserer Region und Ihrer Bürger.
Jürgen Klein, Fraktionsvorsitzender Kreistagsfraktion
Jörg Fechner, Fraktionsvorsitzender Stadtratsfraktion