Wahnsinn. Bad Kreuznach plant Fußgängerampel neben Unterführung!

Kein Aprilscherz. In der vergangenen PLUV-Sondersitzung erfuhren die Ausschussmitglieder, dass die Stadtverwaltung in der Nähe der Mühlenstraße eine Ampelanlage für Fußgänger plant, obwohl sich dort bereits eine Unterführung mit Rampe befindet.

Unter dem Hinweis „ Planungskosten barrierefreie Querung Mühlenstraße/Wilhelmstraße“ (INV-54110-249) war nicht sofort erkennbar, um welche Massnahme es sich handelt.

Erst als Ausschussmitglieder nachfragten, kam eben heraus, dass diese Ampelanlage praktisch neben der Unterführung kommen soll und dass für diese völlig unsinnige Planung 25.000,00 Euro im Haushalt 2024 eingestellt werden sollen!

Das forderte natürlich den Widerspruch einiger Ausschussmitglieder heraus.

Die Unterführung mit Rampe sei „nicht barrierefrei“ und es wäre gefährlich, wenn Radfahrer die Rampe befahren würden. Auf die Idee, dass Radfahrer und ggf. E-Roller-Fahrer dort absteigen könnten (Schild vorhanden!), kamen die Befürworter dieser Maßnahme nicht.

Dies könnte man aber problemlos durchsetzen. Natürlich setzt dies eine entsprechende Kontrolle voraus.
(„Radfahrer absteigen“).

Aber mit Kontrollen von Verstößen gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit hat das Bad Kreuznacher Ordnungsamt bekannterweise ab und an so seine Schwierigkeiten.

Besonders die Grünen setzten sich für diese überflüssige Ampelanlage ein.

Herr Holste (u.a. Rad AG) wies auf die Tempo-30-Regelung in der Wilhelmstraße hin und das diese Ampelanlage die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer entsprechend eher anpasst, besonders in den Abendstunden.

Aha!

Es geht also letztendlich überhaupt nicht um die angebliche Barrierefreiheit der Unterführung, sondern handelt sich einmal mehr um eine reine ideologische Gängelung der Bevölkerung.

Wie so oft stimmten die Ausschussmitglieder der CDU, SPD, Grünen und Linken für diesen Antrag.

Die AfD natürlich nicht.

Wir stehen für „Sinn vor Ideologie!“