PRESSEMITTEILUNG zur „Stellungnahme der Stadtverwaltung“ zum AfD-Antrag vom 19.06.2025 „Umwidmung der ehemals geplanten Windvorrangfläche Nr. 21 zum Naherholungsgebiet Ost“

Pressemitteilung zur „Stellungnahme der Stadtverwaltung“ zum AfD-Antrag vom 19.06.2025 „Umwidmung der ehemals geplanten Windvorrangfläche Nr. 21 zum Naherholungsgebiet Ost“ als Tagesordnungspunkt zur Sitzung des Stadtrates am 28.08.2025.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ganz offensichtlich sieht der Stadtvorstand und die Stadtverwaltung trotz der eigenen negativen Stellungnahme zur ehemals geplanten Windvorrangfläche Nr.: 21 keine Notwendigkeit für den verbindlichen Schutz und das Wohlergehen der Bürgerschaft im östlichen Stadtgebiet vor bis zu 6 Stück Monster-Windindustrieanlagen mit einer Gesamthöhe von je 285m.

Anders kann man die Stellungnahme der Stadtverwaltung als Antwort auf den Antrag der AfD-Stadtratsfraktion „Umwidmung der ehemals geplanten Windvorrangfläche Nr. 21 zum Naherholungsgebiet Ost” zur kommenden Stadtratssitzung am 28 August nicht werten. Nach dem der Antrag aus formalrechtlichen Gründen in die Augustsitzung verschoben wurde, hat die Stadtverwaltung ihre Stellungnahme vom 24. Juni 2025 erst mit den Sitzungsunterlagen zur Stadtratssitzung am 28. August 2025 veröffentlicht und der AfD-Stadtratsfraktion zur Kenntnis gegeben.

Warum wurde die interne Stellungnahme der Stadtverwaltung erst jetzt, wenige Tage vor der Sitzung am 28. August 2025 veröffentlicht? Warum erhielt der Antragsteller, die AfD-Stadtratsfraktion, das im Juni eilig erzeugte Dokument erst jetzt?

Sollten die Möglichkeiten des Antragstellers zur Recherche und rechtlichen Prüfung der Stellungnahme der Stadtverwaltung gezielt verhindert werden?

Fakt ist, dass die Stadtverwaltung in der Stellungnahme vom 24. Juni 2025 ganz offensichtlich nur die Textpassagen aus dem Baugesetzbuch (BauGB) wiedergibt und aufführt, die aus Sicht der Stadtspitze dazu geeignet sein könnten, den folgerichtigen Antrag der AfD-Stadtratsfraktion derart zu diskreditieren, damit dieser Antrag möglichst keine Mehrheit im Stadtrat findet.

Dies ist insofern besonders verwunderlich und auch “außergewöhnlich”, da die Stadtverwaltung damit nicht nur den formulierten, dokumentierten und mehrheitlichen Bürgerwillen offensiv konterkariert, auch der veröffentliche politische Wille aller zuständigen kommunalen Gremien, u.a. auch der Stadtverwaltung Bad Kreuznach, wird dadurch ad absurdum geführt.:

Keine Windvorrangfläche Nr.: 21 in der Gemarkung von den Planig, Biebelsheim, Pfaffen-Schwabenheim und damit selbstverständlich auch keine Windräder nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)!

Die vorgeschlagene Bauleitplanung zum „Naherholungsgebiet – Ost“ ist weder rechtswidrig, noch eine unzulässige Negativplanung, kein Missbrauch des Instrumentes der Veränderungssperre und vereitelt schon gar nicht die gesetzlichen Ziele der Energiewende nach WindBG und EEG. Denn der Landkreis Bad Kreuznach (inklusive der Stadt Bad Kreuznach) hat schon heute die Ziele des Bundes für das Jahr 2032 (mindestens 2,2 % der Gesamtfläche) um ein Vielfaches übertroffen (größer als 5,5 % Flächenausweisung für Windkraft).

Die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe in Mainz, in deren Regionalvertretung neben Herrn Oberbürgermeister Letz auch Landrätin Dickes stimmberechtigte Vorstandsmitglieder sind, hat die Realisierung von Windkraftanlagen in der geplanten Windvorrangfläche Nr.: 21 endgültig negiert und abgelehnt. 

Die beantragte Ausweisung eines “Naherholungsgebiet Ost” ist die zwangsläufige, folgerichtige Maßnahme für eine nachhaltige städtebauliche Weiterentwicklung des Ostens der Stadt Bad Kreuznach, denn die Gewerbegebiete rücken auch immer näher an die Wohnbebauung der Stadtteile Planig und Bosenheim heran.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Fechner

AfD-Stadtratsfraktion

Bad Kreuznach