Betreff: Antrag zur Stadtratssitzung am 26. Juni 2025
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadtratsmitglieder,
die AfD-Stadtratsfraktion beantragt zur Stadtratssitzung am 26. Juni 2025 einen Tagesordnungspunkt mit folgendem Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bad Kreuznach beauftragt die Stadtverwaltung mit der kurzfristigen Ausarbeitung eines Aufstellungsbeschlusses und einem entsprechenden Erlass einer Veränderungssperre (gemäß BauGB) für ein neues “Naherholungsgebiet Ost” auf der östlichen Gemarkung der Stadt Bad Kreuznach, zwischen der Wohnbebauung der Stadtteile Bosenheim und Planig sowie den Ortsgemeinden Biebelsheim und Pfaffen-Schwabenheim.
Die Fläche (bzw. Ausdehnung) des neuen Erholungsgebietes wird so bestimmt und festgelegt, dass die Aufstellung von Windkraftanlagen zwischen der Wohnbebauung und dem „Naherholungsgebiet Ost“ auch zukünftig, bei weiter verringerten Mindestabständen zur Wohnbebauung, verhindert wird.
Vorschlag: maximale Entfernung 600 Meter.
Gleichzeitig spricht sich auch der Stadtrat – wie schon die Spitze der Stadtverwaltung in einer entsprechenden Stellungnahme und ein Großteil der dort ansässigen Bevölkerung – in einem parteiübergreifenden Votum ausdrücklich gegen jede Errichtung von Windenergieanlagen im Planungsraum zwischen Bad Kreuznach-Ost, Planig, Biebelsheim und Pfaffen-Schwabenheim aus.
Die Stadtverwaltung wird zudem aufgefordert, den Entwurf des Aufstellungsbeschlusses und der Veränderungssperre so zeitnah zu erstellen, dass die Ausarbeitungen dem zuständigen Bauausschuss (PLUV) schon zur nächsten Sitzung beschlussreif vorgelegt wird. Danach kann der Stadtrat in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause unverzüglich darüber beraten und beschließen.
Begründung:
Diese Flächen-Umwidmung und der Flächensicherung als „Naherholungsgebiet Ost“ der Stadt Bad Kreuznach ist dringend notwendig geworden, durch das offensichtliche Interesse von Windkraftprojektierern – trotz Entfall der geplanten Windvorrangfläche Nr. 21 – die Errichtung von 5 Stück 285 Meter hohe Windkraftanlagen zu beantragen.
Da diese Möglichkeit nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) tatsächlich real besteht, muss die Stadtspitze und nicht zuletzt das Entscheidungsgremium – der Stadtrat – geeignete und rechtssichere Maßnahmen ergreifen, um den erkannten Willen der betroffenen Bürger und auch den politischen Willen der Stadt Bad Kreuznach durchzusetzen.
Bereits in der kurzfristig angesetzten Bürgerinformationsveranstaltung in Juni 2024 in Planig, hatte die Stadtspitze darüber informiert, dass auch der Entfall der Fläche Nr. 21 im Entwurf des Regionalplan der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe (4. Fortschreibung) keine Garantie dafür darstellt, dass keine Windräder gebaut werden dürfen.
Einzig die gezielte und rechtssichere Umwidmung der geplanten Windvorrangfläche Nr. 21 zum “Naherholungsgebiet Ost” der Stadt Bad Kreuznach, garantiert, dass der Osten des Stadtgebietes windkraftfrei bleibt und eine zukünftige Aufwertung der Kulturlandschaft rund um den Bosenberg, zum Beispiel durch einen schon in der Planung befindlichen Premium-Wanderweg, inklusive der Steigerung der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger auch in den Stadtteilen östlich der sich immer weiter ausdehnenden Gewerbegebiete in Bad Kreuznach.
Zudem ist die Errichtung von Windkraftanlagen im engen, begrenzten Stadtgebiet nicht erforderlich.
Windkraftanlagen verbessern nicht die klimatischen Bedingungen im Stadtgebiet, sie tragen nichts zum notwendigen Hitzeschutz der Stadt und der Bevölkerung bei. Auch das vielzitierte und vielbemühte Argument der “gesetzlichen Vorgaben durch das Windkraftbeschleunigungsgesetz” des Bundes ist insofern nicht relevant, da der Landkreis Bad Kreuznach, inklusive des Stadtgebietes Bad Kreuznach, die heutigen gesetzlichen Vorgaben von 2,2 % der Kreisfläche bis zum Jahr 2032 explizit für die Nutzung von Windkraft auszuweisen und freizugeben, schon seit 2014 – mit der Erstellung des ROP 2014 – bei weitem übertrifft.
Wie die Landrätin Frau Bettina Dickes schon mehrfach öffentlich bekanntgegeben hat, sind im Landkreis Bad Kreuznach seit dem Jahr 2014 bereits 4,63 % der Gesamtfläche für Windkraft “reserviert”!
Unberücksichtigt hierbei sind alle diese Flächen und Windkraftstandorte im Landkreis, die nach 2014 bis heute zusätzlich zur Regionalplanung realisiert worden sind.
Es gibt also – sowohl für die Stadt Bad Kreuznach, als auch für den Landkreis Bad Kreuznach – absolut keine Notwendigkeit weitere, zusätzliche Windkraftanlagen im Stadt- bzw. Kreisgebiet zuzulassen.
Argumente für ein “Naherholungsgebiet Ost”:
– Der deutlich artikulierte Bürgerwille rund um die geplante, aber abgewiesene Windvorrangfläche Nr.: 21 in den Stadtteilen Bosenheim, Planig und den Ortsgemeinden Biebelsheim und Pfaffen-Schwabenheim, sowie der VG Bad Kreuznach.
– Die Ortsgemeinde Biebelsheim hat mit der Verwaltung der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach bereits begonnen, einen anerkannten PREMIUM-Wanderweg rund um den Bosenberg zu etablieren.
– Das angedachte und beantragte Naherholungsgebiet ist die einzige fußläufig erreichbare Fläche für die in Planig und Biebelsheim lebende Bevölkerung.
– Der mehrheitliche, übergroße Bürgerwille der betroffenen Bevölkerung vor Ort verdient höchste Beachtung, denn er ist zentrales Element demokratischer Entscheidungsprozesse und ist nach der Ablehnung der Windvorrangfläche in einer Stellungnahme der Stadtspitze, nun auch durch das final entscheidende Gremium – dem Stadtrat – anzuerkennen, rechtssicher umzusetzen und mit dem gebotenen politischen Nachdruck zu versehen.
– Der Erhalt dieser Flächen ist auch von zentraler Bedeutung für die heimische Landwirtschaft und den Weinbau.
Die AfD-Stadtratsfraktion bittet um eine parteiübergreifende Zustimmung zu diesem Antrag, damit eine Unterstützung des gesamten Stadtrates zur Wahrung der Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger, sowie zum Schutz unserer Kulturlandschaft dauerhaft gegeben ist.


