Offenbar sieht die Stadtverwaltung keine Dringlichkeit im Schutz der Bürger im östlichen Stadtgebiet von Bad Kreuznach. Der angestrebte Eilantrag zur Stadtratssitzung am 26. Juni „Umwidmung der Windvorrangfläche Nr. 21 zum Naherholungsgebiet Ost” wurde aus formal-rechtlichen Gründen abgelehnt.
Kann es sein, dass die Stadtverwaltung einen Eilantrag der AfD-Fraktion rechtlich anfechten würde, selbst wenn der Stadtrat mit einer 2/3-Mehrheit parteiübergreifend in diesem Antrag eine tatsächliche Dringlichkeit, bzw. Eilbedürftigkeit erkennen würde?
Die Stadtverwaltung sieht in dem zeitnahen Schutz der betroffenen Bürger im Osten der Stadt Bad Kreuznach und in den Ortsteilen vor – möglicherweise von Windkraft-Projektierern schon geplanten – Monster-Windrädern keine Dringlichkeit.
Bürger- und Heimatschutz geht auch anders!
Die AfD-Stadtratsfraktion lässt die Bürgerschaft in dieser Frage nicht fallen und verschiebt den Antrag auf den Tagesordnungspunkt – Umwidmung der Windvorrangfläche Nr. 21 zum “Naherholungsgebiet Ost – fristgerecht zur nächsten Sitzung des Stadtrates am 28. August 2025.
Die AfD-Stadtratsfraktion hofft sehr, dass dies den anderen Fraktionen im Bad Kreuznacher Stadtrat Zeit und Gelegenheit gibt über diesen AfD-Antrag zum Schutz der Bürger und der dortigen Kulturlandschaft vor diesen mehrheitlich politisch und gesellschaftlich abgelehnten riesigen Industrie-Windkraftanlagen nachzudenken.
Leider hat es die Stadtspitze bisher unterlassen, den öffentlichen politischen Willensbekundungen die entsprechenden konkreten und wirksamen Maßnahmen in Form von rechtsicheren Beschlussvorschlägen folgen zu lassen.