Urteil des Verwaltungsgerichts Köln:

Eilmeldung: Verfassungsschutz darf AfD nicht als „Prüffall“ bezeichnen

Muss der von Merkel gerade erst installierte Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenweg (kl. Foto r.) nach der schweren Niederlage gegen die AfD vor Gericht jetzt zurücktreten?

[EXPAND weiter]Der Verfassungsschutz darf die AfD nicht als „Prüffall“ bezeichnen. Das Verwaltungsgericht Köln untersagte der Behörde mit Beschluss vom 26. Februar diese Bezeichnung der Partei. Damit hatte ein Eilantrag der AfD Erfolg. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte im Januar die AfD öffentlich zum Prüffall erklärt.

Dagegen stellte die Partei einen Antrag auf einstweilige Anordnung und reichte im Februar eine 97-seitige Klageschrift ein. Die Berichterstattung über die AfD als „Prüffall“ sei eine „öffentlich-diskreditierende Mitteilung“, argumentierte die AfD.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte das Bundesamt für Verfassungschutz bereits nach Erhalt der AfD-Klage gebeten eine „weitere Verbreitung bis zur gerichtlichen Entscheidung zu unterlassen“. Dieser Eingriff in die Rechte der Partei sei mangels Rechtsgrundlage „rechtswidrig und auch unverhältnismäßig“. Auch bestehe Wiederholungsgefahr, da die Behörde eine Unterlassungserklärung abgelehnt habe und das Vorgehen für rechtmäßig erachte. Das Bundesverfassungsschutzgesetz enthalte keine Rechtsgrundlage für die öffentliche Bekanntmachung, dass eine Partei ein sogenannter Prüffall sei, erklärte das Gericht. (Az.13 L 202/19)

Das BfV hatte daraufhin eine Pressemitteilung und einen Tweet zurückgezogen.

Parteichef Jörg Meuthen erklärte: „Die Entscheidung belegt eindrucksvoll, dass das Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutz und insbesondere seines Präsidenten Haldenwang nicht im Einklang mit den Prinzipien des Rechtsstaates steht.“

Die Kölner Richter verpassten damit auch all denen indirekt eine herbe Klatsche, die den Verfassungsschutz politisch instrumentalisieren wollen. Die Alternativen müssen aber wohl damit rechnen, dass der Verfassungsschutz und sein neuer Präsident Thomas Haldenwang die Niederlage nicht auf sich sitzen lassen werden. Denn mit dem Kölner Gerichtsentscheid ist noch keine Entscheidung über eine tatsächliche Beobachtung gefallen. Haldenwang war für den unschön abservierten Hans-Georg Maaßen nachgerückt und hatte als erste bedeutende Amtshandlung die AfD aufs Korn genommen. Diese Aktion hat er jetzt fürs Erste vermasselt.

http://www.pi-news.net/2019/02/eilmeldung-verfassungsschutz-darf-afd-nicht-als-prueffall-bezeichnen/

[/EXPAND]

Ein Gedanke zu „Urteil des Verwaltungsgerichts Köln:

  1. francomacorisano

    Ich gehe davon aus, dass es in der AfD leider einige Provokateure gibt, egal ob vom Verfassungsschutz oder der AntiFa, beide werden vom Staat bezahlt!

    Wer das Dritte Reich glorifiziert, den Holocaust leugnet, eine jüdische Weltverschwörung vermutet, Sympathien für Hitler hat, Menschen allein wegen ihrer Rasse und nicht ihrem Verhalten ablehnt und einen Nationalstolz propagiert, der über das, was Franzosen, Engländer und Amerikaner praktizieren, hinaus geht, hat in der AfD NICHTS verloren. Schmeißen wir diesen Narrensaum endlich raus!!!

Die Kommentare sind geschlossen.