Mehrere Wahlberechtigte im Stadtgebiet haben vom Wahlamt der Stadtverwaltung die beantragten Briefwahlunterlagen in doppelter Ausführung erhalten.
Daher hat unsere Fraktion zur nächsten Stadtratssitzung eine schriftliche Anfrage gestellt:
Anfrage gemäß § 19 der Geschäftsordnung
Betreff: Doppelte Versendung der Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl am 23.02.2025.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
hiermit stellen wir gemäß § 19 der Geschäftsordnung zum Top „Anfragen“ in der Stadtratssitzung am 20. Februar diese Anfrage mit folgenden Fragen:
- Warum wurden Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl an Bürger zweimal verschickt?
- Warum wurde dieser Fehler von der Stadtverwaltung nicht selbst bemerkt?
- Wird der wichtige Postausgang – insbesondere der Versand von Briefwahlunterlagen – nicht überprüft?
- Gibt es keine sichere und zuverlässige Kontrolle dieser Abläufe?
- Wieviel doppelte Wahlunterlagen wurden insgesamt verschickt und ist eine ordnungsgemäße einmalige Stimmabgabe bei der Briefwahl sichergestellt?
Die Presse berichtete, dass erst Bürger die Verwaltung auf diese Fehler hingewiesen haben.
Wir bitten darum, die Fragen im öffentlichen Teil der kommenden Stadtratssitzung am 20. Februar 2025 zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Fechner
AfD-Stadtratsfraktion
Bad Kreuznach
