Beschlussvorschlag
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die zum 1. Januar 2026 eingeführte Parkgebührenordnung im
Rahmen der Parkraumbewirtschaftung zu überprüfen und dem Stadtrat einen Vorschlag für eine
bürger- und wirtschaftsfreundlichere Tarifstruktur vorzulegen. Dabei soll insbesondere die Gebühr
für die erste Stunde eines Parkvorgangs deutlich reduziert werden. Als Orientierung soll ein Tarif
von 1,50 Euro für die erste Stunde geprüft werden. Bei der Überarbeitung sind die Interessen der
Bürgerinnen und Bürger sowie des Einzelhandels, der Gastronomie, des Tourismus, der Kultur-,
Sport- und Veranstaltungsbetriebe angemessen zu berücksichtigen.
Begründung:
Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr (PLUV)
am 4.Februar 2026 beantragte die AfD-Stadtratsfraktion eine bürger- und kundenfreundlichere
Gestaltung der Parkgebühren. Kern dieses Antrages war eine deutliche Entlastung bei der ersten
Parkstunde. Der Antrag fand damals leider keine Zustimmung der übrigen Fraktionen.
Inzwischen zeichnet sich jedoch ein Umdenken ab. Der Oberbürgermeister der Stadt Bad Kreuznach,
Emanuel Letz, wurde am 23. Juli 2026 im Oeffentlichen Anzeiger mit den Worten zitiert:
„Auch beim Thema Parkgebühren kann sich der OB eine andere Tarifstruktur vorstellen: Die erste
Stunde sollte günstiger werden, um Anreize zu schaffen. Er würde die erste Stunde für 1,50 Euro
anbieten, die zweite für 2,50 Euro.“
https://www.rhein-zeitung.de/lokales/oeffentlicher-anzeiger/aus-fuer-kreuznacher-galeria-filiale-
waere-harter-schlag_arid-4142687.htmlgeltenden
Damit greift der Oberbürgermeister inhaltlich den Vorschlag auf, den die AfD-Stadtratsfraktion
bereits Anfang Februar im PLUV eingebracht hatte. Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht,
die bestehende Gebührenordnung erneut zu überprüfen und eine Korrektur vorzunehmen.
Die derzeitigen Parkgebühren werden von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern, Besuchern sowie
Gewerbetreibenden als zu hoch empfunden.
Gleichzeitig weist die Bad Kreuznacher Innenstadt seit Jahren eine zunehmende Zahl an Leerständen auf. Mehrere traditionsreiche Einzelhandelsgeschäfte haben in der Vergangenheit ihren Betrieb eingestellt.
Diese Entwicklung schwächt die Attraktivität der Innenstadt als Einkaufs-, Kur- und Tourismusstandort, denn nur allein von einer steigenden Anzahl von Döner-Restaurants und Barbershops wird die Innenstadt nicht attraktiver werden.
Zusätzliche Brisanz erhält diese Entwicklung durch die Berichterstattung über eine mögliche erneute
Schließung der Galeria-Filiale. Als einer der letzten großen Ankerbetriebe der Innenstadt hätte eine
Schließung erhebliche Auswirkungen auf den gesamten Einzelhandel. Zwar kann die Stadt
unternehmerische Entscheidungen nicht beeinflussen, sie kann jedoch durch geeignete
Rahmenbedingungen dazu beitragen, die Attraktivität des Standortes zu stärken.
Hierzu gehört eben auch eine ausgewogene Parkgebührenpolitik. Gerade die erste Stunde eines
Parkvorgangs ist für kurze Einkäufe, Arztbesuche, Behördengänge oder den Besuch gastronomischer
Betriebe von besonderer Bedeutung. Eine günstigere erste Stunde schafft einen Anreiz für
Aufenthalte in der Innenstadt und verbessert auch damit die Wettbewerbsfähigkeit Bad Kreuznachs
gegenüber umliegenden Städten und Gemeinden.
Auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erscheint eine Überprüfung sinnvoll. Höhere
Parkgebühren können kurzfristig zu Mehreinnahmen führen. Langfristig besteht jedoch die Gefahr,
dass sinkende Besucherzahlen, Geschäftsaufgaben und Leerstände zu geringeren
Gewerbesteuereinnahmen und einer weiteren Schwächung der Innenstadt führen.
Bad Kreuznach ist in erheblichem Maße auf Besucher aus dem Umland angewiesen. Werden diese
durch hohe Parkkosten abgeschreckt, weichen sie auf andere Einkaufsstandorte mit günstigeren
Parktarifen aus. Eine attraktive Innenstadt benötigt daher Rahmenbedingungen, die sowohl den
Interessen der Bürgerinnen und Bürger als auch den wirtschaftlichen Belangen des Einzelhandels
Rechnung tragen. Der Stadtrat sollte deshalb die Gelegenheit nutzen, die bestehende
Parkgebührenregelung im Interesse einer lebendigen Innenstadt, eines starken Einzelhandels sowie
einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu überarbeiten.
Sollte vor einer Beschlussfassung eine fachliche Vorberatung erforderlich sein, beantragt die AfD-
Stadtratsfraktion vorsorglich die Verweisung des Antrages in den Ausschuss für Stadtplanung,
Bauwesen, Umwelt und Verkehr (PLUV) und – soweit auch erforderlich – in den Finanzausschuss.


