Anfrage unserer Stadtratsfraktion zum Rattenbefall im Stadtgebiet – Ursachen und Maßnahmen

Anfrage nach § 19 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Bad Kreuznach
Betreff: Rattenbefall im Stadtgebiet – Ursachen und Maßnahmen


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die zunehmenden Rattensichtungen – und die mediale Berichterstattung darüber – in Bad Kreuznach
sorgen bei vielen Bürgerinnen und Bürgern für große Sorgen. Inzwischen wird aus verschiedenen
Bereichen der Stadt – unter anderem aus der Innenstadt, dem Bahnhofsumfeld und entlang der
Nahe, aber auch aus anderen Wohngebieten – über das verstärkte Auftreten von Ratten berichtet.
Auch Medien, soziale Netzwerke und WhatsApp-Gruppen greifen das Thema in letzter Zeit verstärkt
auf.
Besonders auffällig ist, dass die Ratten teilweise am helllichten Tag auf Straßen und Plätzen
beobachtet werden. Offensichtlich verbreiten sich die Ratten hauptsächlich über das Kanalnetz.
Dieses Kanalnetz fungiert nachweislich als sogenannte „Autobahn“ für die Ratten. Darauf sollte
besonders hingewiesen werden, da diese Tatsache manchmal von Laien infrage gestellt wird.
(Siehe Studie: „Increasing rat numbers in cities are linked to climate warming, urbanization, and
human population“ – Autoren: J. L. Richardson et al.
Veröffentlicht: Januar 2025 in Science Advances (Band 11, Ausgabe 5)
Erstaunlich ist die Aussage der Stadt, dass einzelne Problemstellen, etwa im Bereich der
Bushaltestelle Wilhelmstraße, bislang nicht bekannt gewesen seien. Ein wesentlicher Faktor dürfte
das „reichhaltige Nahrungsangebot“ sein: Lebensmittelreste, illegal entsorgter Müll und überfüllte
Abfallbehälter bieten der sich vergrößernden Rattenpopulation ideale Bedingungen. Die
angekündigte Beauftragung eines Schädlingsbekämpfers ist richtig und sehr notwendig. Allerdings
stellt sich die Frage, ob die Stadt diese Entwicklung rechtzeitig erkannt und ausreichend
gegengesteuert hat.
Die AfD-Stadtratsfraktion bittet daher um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie bewertet die Stadt die aktuelle Entwicklung des Rattenbefalls und welche Bereiche
    gelten als besondere Hotspots?
  2. Wie viele Meldungen über Ratten sind 2024, 2025 und bisher 2026 bei der Stadt
    eingegangen?
  3. Warum waren der Verwaltung einzelne öffentlich bekannte Problemstellen offenbar nicht
    bekannt?
  4. Welche konkreten Maßnahmen zur Rattenbekämpfung wurden bisher ergriffen und welche
    sind zusätzlich geplant?
  5. Wie wird derzeit gegen Ratten im städtischen Kanal- und Abwassersystem vorgegangen?
  6. Sieht die Stadt einen Zusammenhang zwischen dem Rattenbefall und illegalen
    Müllablagerungen, Lebensmittelresten sowie überfüllten Abfallbehältern?
  7. Werden bekannte Müll-Hotspots und Bereiche mit einem erhöhten Aufkommen von
    Lebensmittelabfällen verstärkt kontrolliert?
  8. Ist ein gemeinsames Maßnahmenkonzept von Stadt, Abwasserbetrieb, Abfallwirtschaft und
    Schädlingsbekämpfung vorgesehen?

    Begründung:
    Rattenbekämpfung beginnt auch bei der Stadtsauberkeit. Herumliegende Essensreste und illegal
    entsorgter Müll schaffen ein nahezu dauerhaftes Nahrungsangebot. Neben der Bekämpfung der
    Tiere müssen deshalb die Ursachen konsequenter angegangen werden. Die Bürger dürfen erwarten,
    dass die Stadt nicht erst reagiert, wenn das Problem öffentlich akut geworden ist.
    Ergänzung zu dieser Anfrage bezüglich zu den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen der
    Rattenbekämpfung:
    Ein weiterer Aspekt betrifft die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen der
    Rattenbekämpfung. In früheren Jahren erfolgte die Bekämpfung in der öffentlichen Kanalisation
    regelmäßig durch den Einsatz von Festködern mit entsprechenden Rodentiziden. Die Köder wurden
    durch sachkundiges Personal beziehungsweise beauftragte Fachfirmen in den Kanalschächten
    ausgebracht. Ziel war es, die Rattenpopulation bereits im Kanalsystem einzudämmen und damit ein
    verstärktes Auftreten an der Oberfläche zu verhindern.
    Die gesetzlichen und umweltrechtlichen Anforderungen an den Einsatz von Rodentiziden wurden in
    den vergangenen Jahren jedoch erheblich verschärft. Insbesondere soll verhindert werden, dass
    Köder beziehungsweise Wirkstoffe mit Abwasser oder Gewässern in Kontakt kommen und
    Nichtzielorganismen gefährden.
    Damit stellt sich die Frage, ob die heute vorgeschriebenen Verfahren eine flächendeckende
    Bekämpfung im Kanalnetz erschweren und ob dies Auswirkungen auf die Rattenpopulation in Bad
    Kreuznach hat.
    Die AfD-Stadtratsfraktion bittet deshalb ergänzend um Beantwortung folgender Fragen:
  9. Wie wurde die Rattenbekämpfung im Kanalnetz der Stadt Bad Kreuznach früher
    durchgeführt und in welchen Abständen erfolgte eine flächendeckende Beköderung?
  10. Welche gesetzlichen Änderungen haben diese bisherige Form der Rattenbekämpfung
    eingeschränkt oder verändert?
  11. Wie erfolgt die Rattenbekämpfung im Kanalnetz heute und wie viele Köderschutzsysteme
    beziehungsweise Köderstationen sind derzeit im Einsatz?
  12. Welcher Anteil des städtischen Kanalnetzes kann mit dem heutigen Verfahren tatsächlich
    abgedeckt werden?
  13. Hat sich nach Einschätzung des Abwasserbetriebs die Wirksamkeit der Rattenbekämpfung
    durch die verschärften Vorschriften verändert?
  14. Sieht die Verwaltung einen Zusammenhang zwischen den eingeschränkten
    Bekämpfungsmöglichkeiten im Kanalnetz und den derzeit zunehmenden Rattensichtungen
    an der Oberfläche?
  15. Welche zusätzlichen Maßnahmen hält die Verwaltung für erforderlich, um trotz der
    strengeren Vorschriften eine wirksame und möglichst flächendeckende Rattenbekämpfung
    sicherzustellen?
    Die AfD-Stadtratsfraktion bittet diese Fragen in der Stadtratssitzung am 27. August unter dem Top
    „Anfragen der Fraktionen“ zu beantworten.

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