Liebe Mitglieder, Förderer und Freunde der AfD,
für die Kalenderwochen 37 bis 39 können wir Ihnen im AfD-Landesverband Rheinland-Pfalz die folgenden Präsenz- und Online-Veranstaltungen und telefonischen Kontaktmöglichkeiten anbieten:
Veranstaltungen und Bürgerdialoge
Infostände
Bürgersprechstunden
Landesgeschäftsstelle
Alternative für Deutschland (AfD)
Landesverband Rheinland-Pfalz
Budenheimer Weg 67
55262 Heidesheim
E-Mail: lgs@alternative-rlp.de
Tel.: 06131-4894030
Pressemitteilung 06. September 2024
Der Verbandsgemeinderat Kirner Land zeigt sich von einer Seite, die eines solchen Gremiums absolut unwürdig ist und dem Bürger aufzeigt, warum er nach Alternativen sucht.
Die FWG um Jörg Schäfer macht deutlich, dass Sie in mehr als zwei Monaten der Vorbereitung vor der ersten Arbeitssitzung des VG Rates, keinerlei demokratisches Feingefühl besitzt, sondern lospoltert um aufzuzeigen, wie Transparent sie sich gibt.
Von wegen, “welche persönlichen Umgangsformen hinter den Kulissen herrschen will der Bürger gar nicht wissen”.
Es wurde ja nur über 40 Jahre mitregiert und so die VG Kirner Land mit in die größte Vertrauenskrise der letzten Jahrzehnte geführt.
Wir brauchen ein Miteinander der Meinungen und kein zur Schau stellen persönlicher Eitelkeiten!
Einen Bürgermeister fertig zu machen, um dann 2027 einen eigenen Kandidaten zur Wahl zu stellen oder einen anderen zu unterstützen, ist aus unserer Sicht der falsche Weg.
Dies wird natürlich verneint werden um davon abzulenken, dass sich die VG Werke gerade im „Landbereich“, technisch in einem katastrophalen Zustand befinden.
Die Folgen davon sind unter Anderem 20 % Wasserverlust und sanierungsbedürftige Brunnen.
Dies wurde die letzten 40 Jahre verursacht und wer die Zeche dafür zahlen muss, weiß jeder.
Wir werden sehen, welche Ablenkungsmanöver folgen.
AfD Fraktion Kirner Land
In der Anfrage Nr. 283/Oktober hat die DB InfraGO AG bekannt gegeben, dass für den 14. November 2024 die fachtechnische Abnahme der beiden Aufzüge, die im Zuge des barrierefreien Ausbaus des Bahnhofs Kim (Nahe) installiert wurden, geplant ist.
Die Arbeiten an dem Bahnsteigdach, das im Rahmen der laufenden Infrastrukturmaßnahmen eine neue Eindeckung erhalten sollte, wurden jedoch aufgrund von festgestellten Schäden an den bestehenden Längsträgern unterbrochen.
Diese sollen nun während der voraussichtlichen Sperrpause im Sommer 2025 erneuert werden, wobei keine dauerhafte Verkürzung des Daches geplant ist.
Nicole Höchst betont, dass es nicht angemessen sei, dass der Bahnhof Kirn (Nahe) trotz seiner Lage als Mittelzentrum nicht ordnungsgemäß instand gehalten wird.
Sie kündigt an, vor Ort zu sein, um die Instandsetzungsarbeiten zu überprüfen und sicherzustellen, dass diese auch tatsächlich abgeschlossen werden.
Es ist tatsächlich eine Verbesserung am Kirner Bahnhof eingetreten seit meiner letzten schriftlichen Anfrage im Oktober.
Ich ließ diesbezüglich nicht locker und habe eine weitere schriftliche Anfrage bezüglich der Sanierung des Kirner Bahnhofs gestellt und siehe da, AfD wirkt:
Interessanterweise erfolgte seit Oktober nun nach Angaben der der DB InfraGO AG die fachtechnische Abnahme der beiden neuen Aufzüge an der Verkehrsstation Kirn (Nahe) am 30. Januar 2025.
Die Aufzüge sollen bis 28. Februar 2025 in Betrieb genommen werden.
Nicht nur, dass die AfD dieses Thema als einzige Partei schon im Oktober angesprochen hat, vielmehr wissen wir auch wie es geht, im Gegensatz zu Joe Weingarten, welcher nur wohlklingende Reden schwingt und diese eben keine Wirkung erzielen, treffen wir von der AfD mit unseren spezifischen Anfragen genau ins Schwarze, wir wissen nämlich, wie es geht und was sich die Bürger so dringend wünschen, nämlich endlich die Fertigstellung der langwierigen Sanierung des Kirner Bahnhofs!
Die Aufzüge am Kirner Bahnhof werden nun Dank unserer Hartnäckigkeit in Stand gesetzt, endlich!
Dies ist für hochbetagte und gehbehinderte Menschen eine sehr wichtige Nachricht, denn diese können eben nicht so einfach Treppen hochsteigen.
Wir von der AfD machen keine großen Worte, wir setzen uns wirksam ein auch für diejenigen, die für die Kartellparteien nur interessant sind, wenn sie aus ihnen politisches Kapital schlagen können. Wir von der AfD stehen für unsere Bürger!
Wir sind über das Bundestagswahlergebnis sehr erfreut.
In Bad Kreuznach konnte die AfD den zweiten Platz mit 19,7 % der Wählerstimmen, noch vor der SPD belegen.
Auch unsere Direktkandidatin Nicole Höchst verdoppelte mit 21,2 % ihr Wahlergebnis von 2021.
Im gesamten Bundesgebiet konnte die AfD viele Wahlbezirke sogar mit Abstand gewinnen.
Vor allem Arbeiterinnen und Arbeiter haben die Alternative gewählt, weil nur die AfD die entscheidenden Themen für diesen Teil der Bevölkerung anspricht.
Insgesamt hat die AfD ihr Wahlergebnis im Bund innerhalb von 3 Jahren verdoppelt und wir können mit Stolz sagen: „Wir sind Volkspartei!“
Dies gelang uns gegen die gesamten Medienkampagnen und organisierten und bezahlten Demos und Aktionen gegen uns im Bund und in der Kommune.
Zu unseren Info-Ständen in Bad Kreuznach kamen immer wieder organisierte Antifa-Gruppen und „Demonstranten“ um uns zu behindern und zu provozieren. Der Versuch, die Bürgerinnen und Bürger davon abzuhalten, uns zu besuchen und sich zu informieren ist gescheitert! Das zeigt das Wahlergebnis deutlich auf!
Die Bundestagswahl hat offengelegt, dass die Menschen in unserem Land einen Wechsel in der Politik wollen. Die Mehrheit der Bürger verlangen eine verlässliche, konservative Politik, damit wieder Rechtsstaatlichkeit in Deutschland einzieht. Sie wollen eine schwarz-blaue Bundesregierung in Berlin haben.
Die AfD streckte in der Vergangenheit mehrfach die Hand aus, um dieses Verlangen der Bevölkerung umzusetzen. Die Union hat offensichtlich aus wahltaktischen Gründen aus dem AfD-Wahlprogramm abgeschrieben.
Deshalb passt, jedenfalls auf dem Papier, die Programmatik der beiden Parteien in großen Teilen gut zueinander.
Die AfD ist bereit, eine stabile Koalition mit der CDU zu bilden, um den Wählerwillen für einen Politikwechsel endlich umzusetzen.
Die Union wird nichts von ihren Wahlversprechen halten, wenn sie mit dem krachend gescheiterten Wahlverlierer SPD eine Regierung bildet.
Man braucht keine hellseherischen Fähigkeiten um zu sehen, dass eine schwarz-rote Regierung keine 4 Jahre halten wird. Frühere Neuwahlen scheinen sehr wahrscheinlich.
Die CDU hat ihre Wähler betrogen wird und nicht ihr – von uns abgeschriebene – Programm umsetzen, sondern weiterhin linke Politik machen!
Deshalb wird das Engagement der AfD im Interesse unseres Landes nicht nachlassen, um die zerstörerische Politik der Altparteien der vergangenen Jahre zu korrigieren.
Dazu gehört die Grenzen zu kontrollieren, für Frieden und innere Sicherheit zu sorgen, die Asylkrise zu beenden (Straftäter sind sofort außer Landes zu bringen), die Energie- und Wirtschaftskrise zu beenden, Steuern zu senken, die Bürokratie zu vermindern, die finanzielle Ausgestaltung der Kommunen verbessern und vieles weitere, wie es in unseren Programmen steht.
+++Pressemitteilung+++
Alice Weidel/Tino Chrupalla: Entscheidung des Verfassungsschutzes ist ein schwerer Schlag gegen die bundesdeutsche Demokratie
Zu der Erklärung des Bundesamtes für Verfassungsschutz teilen die AfD-Bundessprecher Alice Weidel und Tino Chrupalla mit:
„Die heutige Entscheidung des Verfassungsschutzes ist ein schwerer Schlag gegen die bundesdeutsche Demokratie: In aktuellen Umfragen führt die AfD als stärkste Kraft. Die Bundesregierung ist nur noch vier Tage im Amt. Der Geheimdienst verfügt noch nicht einmal mehr über einen Präsidenten. Und die Einstufung als sog. ‚Verdachtsfall‘ ist nicht rechtskräftig abgeschlossen.
Trotzdem wird die AfD als Oppositionspartei nun kurz vor dem Regierungswechsel öffentlich diskreditiert und kriminalisiert. Der damit verbundene, zielgerichtete Eingriff in den demokratischen Willensbildungsprozess ist daher erkennbar politisch motiviert. Die AfD wird sich gegen diese demokratiegefährdenden Diffamierungen weiter juristisch zur Wehr setzen.“
Betreff: Antrag zur Stadtratssitzung am 26. Juni 2025
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadtratsmitglieder,
die AfD-Stadtratsfraktion beantragt zur Stadtratssitzung am 26. Juni 2025 einen Tagesordnungspunkt mit folgendem Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bad Kreuznach beauftragt die Stadtverwaltung mit der kurzfristigen Ausarbeitung eines Aufstellungsbeschlusses und einem entsprechenden Erlass einer Veränderungssperre (gemäß BauGB) für ein neues “Naherholungsgebiet Ost” auf der östlichen Gemarkung der Stadt Bad Kreuznach, zwischen der Wohnbebauung der Stadtteile Bosenheim und Planig sowie den Ortsgemeinden Biebelsheim und Pfaffen-Schwabenheim.
Die Fläche (bzw. Ausdehnung) des neuen Erholungsgebietes wird so bestimmt und festgelegt, dass die Aufstellung von Windkraftanlagen zwischen der Wohnbebauung und dem „Naherholungsgebiet Ost“ auch zukünftig, bei weiter verringerten Mindestabständen zur Wohnbebauung, verhindert wird.
Vorschlag: maximale Entfernung 600 Meter.
Gleichzeitig spricht sich auch der Stadtrat – wie schon die Spitze der Stadtverwaltung in einer entsprechenden Stellungnahme und ein Großteil der dort ansässigen Bevölkerung – in einem parteiübergreifenden Votum ausdrücklich gegen jede Errichtung von Windenergieanlagen im Planungsraum zwischen Bad Kreuznach-Ost, Planig, Biebelsheim und Pfaffen-Schwabenheim aus.
Die Stadtverwaltung wird zudem aufgefordert, den Entwurf des Aufstellungsbeschlusses und der Veränderungssperre so zeitnah zu erstellen, dass die Ausarbeitungen dem zuständigen Bauausschuss (PLUV) schon zur nächsten Sitzung beschlussreif vorgelegt wird. Danach kann der Stadtrat in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause unverzüglich darüber beraten und beschließen.
Begründung:
Diese Flächen-Umwidmung und der Flächensicherung als „Naherholungsgebiet Ost“ der Stadt Bad Kreuznach ist dringend notwendig geworden, durch das offensichtliche Interesse von Windkraftprojektierern – trotz Entfall der geplanten Windvorrangfläche Nr. 21 – die Errichtung von 5 Stück 285 Meter hohe Windkraftanlagen zu beantragen.
Da diese Möglichkeit nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) tatsächlich real besteht, muss die Stadtspitze und nicht zuletzt das Entscheidungsgremium – der Stadtrat – geeignete und rechtssichere Maßnahmen ergreifen, um den erkannten Willen der betroffenen Bürger und auch den politischen Willen der Stadt Bad Kreuznach durchzusetzen.
Bereits in der kurzfristig angesetzten Bürgerinformationsveranstaltung in Juni 2024 in Planig, hatte die Stadtspitze darüber informiert, dass auch der Entfall der Fläche Nr. 21 im Entwurf des Regionalplan der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe (4. Fortschreibung) keine Garantie dafür darstellt, dass keine Windräder gebaut werden dürfen.
Einzig die gezielte und rechtssichere Umwidmung der geplanten Windvorrangfläche Nr. 21 zum “Naherholungsgebiet Ost” der Stadt Bad Kreuznach, garantiert, dass der Osten des Stadtgebietes windkraftfrei bleibt und eine zukünftige Aufwertung der Kulturlandschaft rund um den Bosenberg, zum Beispiel durch einen schon in der Planung befindlichen Premium-Wanderweg, inklusive der Steigerung der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger auch in den Stadtteilen östlich der sich immer weiter ausdehnenden Gewerbegebiete in Bad Kreuznach.
Zudem ist die Errichtung von Windkraftanlagen im engen, begrenzten Stadtgebiet nicht erforderlich.
Windkraftanlagen verbessern nicht die klimatischen Bedingungen im Stadtgebiet, sie tragen nichts zum notwendigen Hitzeschutz der Stadt und der Bevölkerung bei. Auch das vielzitierte und vielbemühte Argument der “gesetzlichen Vorgaben durch das Windkraftbeschleunigungsgesetz” des Bundes ist insofern nicht relevant, da der Landkreis Bad Kreuznach, inklusive des Stadtgebietes Bad Kreuznach, die heutigen gesetzlichen Vorgaben von 2,2 % der Kreisfläche bis zum Jahr 2032 explizit für die Nutzung von Windkraft auszuweisen und freizugeben, schon seit 2014 – mit der Erstellung des ROP 2014 – bei weitem übertrifft.
Wie die Landrätin Frau Bettina Dickes schon mehrfach öffentlich bekanntgegeben hat, sind im Landkreis Bad Kreuznach seit dem Jahr 2014 bereits 4,63 % der Gesamtfläche für Windkraft “reserviert”!
Unberücksichtigt hierbei sind alle diese Flächen und Windkraftstandorte im Landkreis, die nach 2014 bis heute zusätzlich zur Regionalplanung realisiert worden sind.
Es gibt also – sowohl für die Stadt Bad Kreuznach, als auch für den Landkreis Bad Kreuznach – absolut keine Notwendigkeit weitere, zusätzliche Windkraftanlagen im Stadt- bzw. Kreisgebiet zuzulassen.
Argumente für ein “Naherholungsgebiet Ost”:
– Der deutlich artikulierte Bürgerwille rund um die geplante, aber abgewiesene Windvorrangfläche Nr.: 21 in den Stadtteilen Bosenheim, Planig und den Ortsgemeinden Biebelsheim und Pfaffen-Schwabenheim, sowie der VG Bad Kreuznach.
– Die Ortsgemeinde Biebelsheim hat mit der Verwaltung der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach bereits begonnen, einen anerkannten PREMIUM-Wanderweg rund um den Bosenberg zu etablieren.
– Das angedachte und beantragte Naherholungsgebiet ist die einzige fußläufig erreichbare Fläche für die in Planig und Biebelsheim lebende Bevölkerung.
– Der mehrheitliche, übergroße Bürgerwille der betroffenen Bevölkerung vor Ort verdient höchste Beachtung, denn er ist zentrales Element demokratischer Entscheidungsprozesse und ist nach der Ablehnung der Windvorrangfläche in einer Stellungnahme der Stadtspitze, nun auch durch das final entscheidende Gremium – dem Stadtrat – anzuerkennen, rechtssicher umzusetzen und mit dem gebotenen politischen Nachdruck zu versehen.
– Der Erhalt dieser Flächen ist auch von zentraler Bedeutung für die heimische Landwirtschaft und den Weinbau.
Die AfD-Stadtratsfraktion bittet um eine parteiübergreifende Zustimmung zu diesem Antrag, damit eine Unterstützung des gesamten Stadtrates zur Wahrung der Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger, sowie zum Schutz unserer Kulturlandschaft dauerhaft gegeben ist.
Offenbar sieht die Stadtverwaltung keine Dringlichkeit im Schutz der Bürger im östlichen Stadtgebiet von Bad Kreuznach. Der angestrebte Eilantrag zur Stadtratssitzung am 26. Juni „Umwidmung der Windvorrangfläche Nr. 21 zum Naherholungsgebiet Ost” wurde aus formal-rechtlichen Gründen abgelehnt.
Kann es sein, dass die Stadtverwaltung einen Eilantrag der AfD-Fraktion rechtlich anfechten würde, selbst wenn der Stadtrat mit einer 2/3-Mehrheit parteiübergreifend in diesem Antrag eine tatsächliche Dringlichkeit, bzw. Eilbedürftigkeit erkennen würde?
Die Stadtverwaltung sieht in dem zeitnahen Schutz der betroffenen Bürger im Osten der Stadt Bad Kreuznach und in den Ortsteilen vor – möglicherweise von Windkraft-Projektierern schon geplanten – Monster-Windrädern keine Dringlichkeit.
Bürger- und Heimatschutz geht auch anders!
Die AfD-Stadtratsfraktion lässt die Bürgerschaft in dieser Frage nicht fallen und verschiebt den Antrag auf den Tagesordnungspunkt – Umwidmung der Windvorrangfläche Nr. 21 zum “Naherholungsgebiet Ost – fristgerecht zur nächsten Sitzung des Stadtrates am 28. August 2025.
Die AfD-Stadtratsfraktion hofft sehr, dass dies den anderen Fraktionen im Bad Kreuznacher Stadtrat Zeit und Gelegenheit gibt über diesen AfD-Antrag zum Schutz der Bürger und der dortigen Kulturlandschaft vor diesen mehrheitlich politisch und gesellschaftlich abgelehnten riesigen Industrie-Windkraftanlagen nachzudenken.
Leider hat es die Stadtspitze bisher unterlassen, den öffentlichen politischen Willensbekundungen die entsprechenden konkreten und wirksamen Maßnahmen in Form von rechtsicheren Beschlussvorschlägen folgen zu lassen.