Sehr geehrte Frau Landrätin, meine sehr verehrten Damen und Herren,
auch die AfD möchte sich bei allen, an der Erstellung des neuen Haushaltsplanes Beteiligten, bedanken. Bedanken für die sicherlich große Fleißarbeit, die hier auf der Basis von Fach- und Sachkenntnis geleistet wurde. Uns liegt mit dem Haushaltsplan 2023 wieder – soweit wir dies beurteilen können – ein in sich schlüssiges und rechnerisch kaum anfechtbares, umfangreiches Zahlenwerk vor.
Wir glauben, dass dies unbestritten ist.
Jedoch kann eine Sache nur so gut sein, wie sie von ihren Grundvoraussetzungen her solide gebaut ist.
Der Haushaltsplan hat weiterhin das strukturelle Problem, dass er von Bund und Land durch die Vorgaben abhängig und durch deren Vorgaben bestimmt wird. Es wird jetzt eine Teilentschuldung durchgeführt die aber nicht dazu führt, dass der Landkreis eine Finanzierung aufstellen kann die zukunftsorientiert für die Bürger und die Kommunen ist. Die steigenden Einnahmen der Gewerbesteuer zeigen wie wichtig es für unsere Region ist, Rahmenbedingungen für wertschöpfende Betriebe, seien es Einzel- oder Großunternehmen, zu schaffen.
Die Gewerbesteuerhebesätze immer weiter zu erhöhen, bringt kurzfristig gute Einnahmen, ist aber keine zukunftsorientierte Politik um einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Für unsere Unternehmen, die mit der Energiekrise, gestörten Lieferketten und Fachkräftemangel zu kämpfen haben, kommt diese Erhöhung zur Unzeit.
Der Haushalt kann deshalb – mit Blick auf die Zukunft – auch nicht wirklich im
Interesse der Bürger des Landkreises Bad Kreuznach sein.
Die Kommunen können nicht aus der Schuldenfalle herauskommen, wenn sie von EU, Bund und Land nicht entlastet werden.
Deswegen sollte sich der Gesetzgeber wieder auf seine Kernaufgaben konzentrieren, die Pflicht zur Subsidiarität beachten und ernst nehmen und der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland Luft zum Atmen lassen!“
Dies gilt heute mehr denn je.
Der Vorschlag zur kommunalen Teilentschuldung geht an vielen Stellen in die richtige Richtung. Die geplanten Eigenanteile der Kommunen dürfen aber nicht dazu führen, dass so von der Teilentschuldung ausgeschlossene Kommunen in Zukunft Spitzenreiter bei kommunalen Altschulden werden.
Die zeitlichen Vorgaben für die Tilgung der Restschuld von maximal 30 Jahren sind zu knapp bemessen. Dadurch entstehen neue Finanzzwänge in den Kommunen. Die Altschulden müssen durch die ergänzende Beteiligung des Bundes zusätzlich deutlich verringert werden. Die Tilgungsfrist sollte nicht auf Kommunen mit Altschulden übertragen werden, die nicht am geplanten Entschuldungsprogramm teilnehmen können.
Ohne ausreichende Finanzausstattung und ohne Lösung bei den Altschulden können die Kommunen keine Zukunftsinvestitionen tätigen, die dringend notwendig sind. Ohne diese Investitionen wird der Wandel jedoch nicht gelingen und der Zusammenhalt immer schwieriger.
Der Hauhaltsteil Soziale Sicherung, der den größten finanziellen Mittelaufwand beinhaltet, zeigt auch hier die entsprechenden Belastungen, die den Landkreis über Gebühr beanspruchen. Auch hier müssen Land und Bund Ihren Aufgaben nachkommen, die Sie der Kommune auferlegt haben. Der gestiegene Kostenfaktor in Sachen Migration zeigt, dass hier Strukturen geschaffen worden sind, die durch den Bürger weiter finanziert werden müssen. Der weiterhin ungesteuerte Zuwachs an Asylbewerbern muss gestoppt werden. Wie die Diskussion um die Flüchtlingsunterkünfte die letzten Tage zeigt, ist hier seit 2015 keinerlei Lösungsansatz gefunden worden, um diesem Problem lebensnah, für unsere Bürger zu begegnen. Es wird Flickschusterei betrieben, die dazu führt, dass die Gesellschaft überfordert und weiter gespalten wird.
Solange in Europa kein einheitliches Konzept für Verteilung und Leistungsrecht eingeführt wird, gibt es keine Lösung für dieses Problem. Das zeigt umso deutlicher das Versagen der jetzigen und vergangenen Bundesregierung.
Der öffentliche Personennahverkehr zeigt ein weiteres Problem, bei dem die Kommune im Stich gelassen wird. Es wird ein Konzept ausgearbeitet, um die Anbindung des ländlichen Raumes zu verbessern. Die Taktung der Busse wird erhöht, was grundsätzlich positiv zu bewerten ist, aber das eigentliche Problem, die Finanzierbarkeit und jetzt der Beschluss zum 49 Euro Ticket, wird das Minusgeschäft ÖPNV noch weiter in Schieflage bringen und nicht zur besseren Anbindung für den ländlichen Raum führen oder die sogenannte Mobilitätswende voranbringen. Das Konzept der besseren Taktung für den ländlichen Raum muss nach einer gewissen Zeit überprüft werden und die Folge daraus wird sein, dass es zu Streckenkürzungen kommen wird und es auf ein sinnvolles Maß zurück geschraubt wird. Im Nachgang einer Neugründung einer Verkehrsgesellschaft wie der KRN, sollte jedem bewusst gewesen sein, dass nicht alles glatt läuft. Die Probleme die jetzt aufgetaucht sind, zeigen, dass man hier zu blauäugig damit umgegangen ist. Der neue Fahrplan bzw. die Anpassung muss jetzt gewährleisten, dass es rund läuft. Sollte der Motor weiterhin nicht rund laufen, oder ins Stottern geraden, muss auch über einen Fahrerwechsel nachgedacht werden.
Aus den vorliegenden Gründen wird auch weiterhin der tragende Pfeiler der Mobilität im ländlichen Raum der Individualverkehr sein. Dieser erfordert Investition in den Erhalt und Ausbau der Kreisstraßen.
Im Gesamtergebnishaushalt 2023 des Landkreises Bad Kreuznach wird ein Jahresfehlbetrag von ca. 14.262.440 Mio. Euro ausgewiesen. Die Zinsen steigen.
Nach der derzeitigen Planung wird sich die Summe der Liquiditätskredite bis 2026 auf über 156,9 Millionen Euro erhöhen und auch in den Folgejahren steigern.
Die anstehende Wirtschafts- und Energiekrise wird zu einem drastischen Einbruch der Steuereinnahmen und über die niedrigeren Steuerkraftmesszahlen auch weiterhin zu einem Einbruch der Einnahmen bei der Kreisumlage und Gewerbesteuereinnahmen führen. Wollen wir in einer solchen Situation wirklich die dann ebenso gebeutelten Kommunen mit der Steigerung der Kreisumlage belasten?
Auf Grund dieser inakzeptablen Rahmenbedingungen und der – zumindest noch nicht – vorhandenen Aussicht auf wirksame Abhilfe, wird die AfD sich bei dem Haushalt des Kreises Bad Kreuznach für 2023 enthalten.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest.
Jürgen Klein
Vorsitzender Kreistagsfraktion
