Antrag der AfD-Fraktion im Stadtrat Bad Kreuznach:
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
im Namen der AfD-Fraktion im Stadtrat der Stadt Bad Kreuznach beantrage ich zur Sitzung des
Planungsausschusses am 16.09.2020 folgende Tagesordnungspunkte.:
1. Einrichtung von Pop-up-Radwegen in der Gensinger Straße
Es wurden in letzter Zeit auf Initiative der Rad AG (Hermann Holste, Partei Bündnis 90/Die Grünen, siehe Presseberichte) mehrere sogenannte Pop-up-Radwege eingerichtet. Dazu möchte die AfD-Fraktion im Planungsausschuss folgende Fragen und Sachverhalte geklärt haben.:
– Wurde vor Einrichtung dieser Pop-up-Radwege von der zuständigen Verwaltung die „Gefahrenlage“ konkret
geklärt?
– In Berlin erklärten Richter des Verwaltungsgerichts:
Radwege dürften nur dort angeordnet werden, wo es konkrete Hinweise auf Gefahren im Verkehr gebe.
Corona als Begründung reicht dafür nicht aus.
– Warum wurde nicht über solche einschneidenden Maßnahmen vorher im Stadtrat, bzw. im zuständigen
Fachausschuss beraten und zu beschlossen? Warum wurden die von den Bürgern gewählten Stadträte
übergangen?
– Wie hoch belaufen sich die Kosten für die Einrichtung und Unterhaltung dieser Pop-up-Radwege für den
bekanntermaßen sehr angespannten städtischen Haushalt?
– Soll mit dieser Maßnahme kaschiert werden, daß die überteuerte Mobilitätsstation am Bahnhof niemals rentabel betrieben werden kann?
2. Probeweise Sperrung der Rheingrafenstraße stadteinwärts ab Panzerstraße
In der Öffentlichkeit löste die probeweise Sperrung der Rheingrafenstraße Verärgerung aus. Die Verkehrsbelastung
in den Straßen Alzeyer Straße, Ledderhoser Weg und Rheinstraße wird zunehmen. Die Verkehrsteilnehmer
werden gezwungen große Umwege zu fahren. Dies führt übrigens auch zu einer größeren Umweltbelastung.
– Wie hoch werden sich die finanziellen Aufwendungen des städtischen Haushaltes für das probeweise
Pilotprojekt „Sperrung der Zufahrt in die Rheingrafenstraße stadteinwärts ab Höhe der Panzerstraße“
belaufen?
– Die Bevölkerung macht fälschlicherweise die ehrenamtlichen Stadträte für diese Maßnahme verantwortlich.
Aber die Verwaltung befragte die Stadträte nicht. Warum wird über diese einschneidende Maßnahme nicht vorher in den städtischen Gremien beraten und beschlossen?
– Welche Personen sind Mitglied in dieser Bürgerinitiative „Rheingrafenstraße“? Wer ist der Sprecher dieser
Bürgerinitiative?
– Wie oft wird in der Rheingrafenstraße die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit Messungen
kontrolliert? Wieviele Fahrzeuge wurden erfasst?
– In der Verantwortung der Gemeinden liegt die Lärmaktionsplanung. Die aufgestellten Lärmaktionspläne
enthalten die konkreten Maßnahmen zur Lärmminderung. Welche Werte wurden in der Rheingrafenstraße
gemessen?
Die AfD-Fraktion bittet um die Zusendung einer Kopie des Lärmschutzplans für Bad Kreuznach.
Umweltbundesamt:
Entsprechend der 34. BlmSchV bestehen Lärmkarten unter anderem aus „einer grafischen Darstellung
der Überschreitung eines Wertes, bei dessen Überschreitung Lärmschutzmaßnahmen in Erwägung gezogen
oder eingeführt werden.”
“Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Die
Umgebungslärmrichtlinie sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger bereits zu beteiligen sind,
wenn Lärmminderungsmaßnahmen erarbeitet werden, ebenso wenn festgelegt wird, welche
ruhigen Gebiete geschützt werden sollen. Hierfür sind angemessene Fristen für jede Phase
der Mitwirkung vorzusehen. Über die getroffenen Entscheidungen muss die Öffentlichkeit
unterrichtet werden.”
Thomas Wolff Jörg Fechner
AfD-Fraktionsvorsitzender AfD-Fraktionsmitglied