Die CO2-Steuer ist verfasungswidrig

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Liebe Leser, heute habe ich zur Abwechslung eine ganz hervorragende Nachricht für Sie: Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hält die von Merkel & Co. geplante, sogenannte „CO2-Steuer“ für verfassungswidrig.

Die Begründung ist etwas für juristische Feinschmecker. In aller Kürze: Der Gesetzgeber ist nicht völlig frei beim Erfinden neuer Steuern, sondern an die im Grundgesetz vorgegebene Systematik gebunden. Dazu müsste diese CO2-Steuer entweder eine sogenannte Verbrauchssteuer, eine Aufwands- oder eine Verkehrssteuer sein.

Bei genauerer Betrachtung ist sie aber eben keiner dieser drei vorhandenen Steuerarten zuzuordnen – und damit scheidet sie verfassungsrechtlich aus. Ich zitiere wörtlich aus diesem Gutachten (dort Seite 6):

„Dabei ergibt sich aus dem oben aufgezeigten Maßstab zunächst das Problem, dass eine Besteuerung einer CO2-Emission aus verfassungsrechtlichen Gründen bereits ausscheidet. Denn eine CO2-Emission ist weder der Verbrauch eines Verbrauchsguts (CO2 wird emittiert und nicht verbraucht), noch ist es ein Rechts- bzw. Wirtschaftsvorgang oder der Besitz einer Sache. Eine Besteuerung einer CO2-Emission lässt sich keinem bestehenden Steuertypus zuordnen und ist mithin steuerverfassungsrechtlich ausgeschlossen.“

https://www.bundestag.de/resource/blob/653722/918056e18ab9171e66bcaa960fcfccb8/WD-4-094-19-pdf-data.pdf

Sehr schön! Damit ist das nächste Fiasko dieser sogenannten „GroKo“, die in Wahrheit nur eine große Loser-Koalition ist, bereits absehbar. Die Frage ist höchstens, ob diese Katastrophen-Regierung noch im Amt sein wird, wenn das Verfassungsgericht diese Steuer – so sie denn trotz der nun vorliegenden Erkenntnisse eingeführt wird – eines Tages wieder kassieren wird.

Eine ganz andere Frage ist, ob man den eigentlichen Zweck dieser neuen Steuer nicht auch ehrlich im Namen benennen sollte: Viele Bürger haben diesem drohenden Ungetüm nämlich längst den Namen „Flüchtlings-Soli“ gegeben, und genau darum geht es in Wirklichkeit.

Es ist nämlich mittlerweile absehbar, dass die aus dem Ruder laufenden Kosten für Merkels millionenfach im Land befindliche, sich zumeist in der sozialen Hängematte ausruhende Gäste (und ihren Familiennachzug!) im nun beginnenden, vermutlich dramatischen wirtschaftlichen Abschwung nur mit drastischen Steuererhöhungen an anderer Stelle wieder hereinzuholen sind.

Um diese zu ermöglichen – wenn auch natürlich unter einem ganz anderen Namen, nämlich eben „CO2-Steuer“ – hat man über Monate hinweg den braven GEZ-Zuschauer mit der Panikmache eines schwedischen Teenagers und den hanebüchenen Forderungen ihrer sinnlos herumhüpfenden freitäglichen Schulschwänzer indoktriniert.

Man darf nun gespannt sein, mit welcher Begründung sich die Kanzlerdarstellerin über das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hinwegsetzen wird – und im Hinwegsetzen ist diese Frau groß, wie spätestens seit ihrer illegalen Grenzöffnung aus dem Herbst 2015 allseits bekannt sein dürfte.

Zeit, unser Grundgesetz zu achten anstatt es fortlaufend zu brechen. Zeit für das Ende linksgrüner Spinnereien. Zeit für die #AfD.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article198175347/Wissenschaftlicher-Dienst-CO2-Steuer-waere-verfassungswidrig.html