Liebe Leser, in einem funktionierenden demokratischen Rechtsstaat steht nichts und niemand über dem Recht – kein Regierungschef, kein Parlamentspräsident, keine Talkshow-Redaktion und auch keine linksgrüne Moralvorstellung.So war das früher in unserem Vaterland – nicht umsonst sagte man uns nach, bei uns würden Recht und Ordnung herrschen.
Mittlerweile hat sich ein Geist in den Führungszirkelnunseres Landes eingeschlichen, der dies offenbar „nicht mehr ganz so eng“ sieht – und damit brandgefährlich ist.
Ein „nicht mehr ganz so eng“ darf es nicht geben in Bezug auf das geltende Recht – entweder es gilt, dann ist es von allen zu beachten, oder es soll nicht mehr gelten, dann muss es auf demokratischem Wege, also durch Mehrheitsbeschluss im Parlament, abgeändert werden.
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Für einen funktionierenden Rechtsstaat muss also gelten: Tertium non datur – eine dritte Möglichkeit gibt es nicht.
Genau diese dritte Möglichkeit aber wird in Deutschland immer öfter praktiziert. Sprich: Das Recht wird gebrochen, OHNE es vorher geändert zu haben – und ohne dass es insbesondere die Medien als Kontrollinstanz zu interessieren scheint.
Der jüngste, wenngleich im Sinne unseres Landes natürlich bei weitem nicht dramatischste Beleg hierfür ist ein skandalöser Tweet der ARD vom gestrigen Tage, mit dem sich diese von unser aller Zwangsgebühren gemästete Anstalt damit brüstet, den Rundfunkstaatsvertrag zu brechen – wenngleich sie dies natürlich gänzlich anders formuliert, sehen Sie selbst:
„Die Redaktionen der Talksendungen bemühen sich insbesondere, AfD-Vertreterinnen kein Forum für ihre Zwecke zu bieten. Je nach Thema ist es aber von Fall zu Fall nötig, AfD-PolitikerInnen selbst zu Wort kommen zu lassen.“
https://twitter.com/DasErste/status/1145656954079076352
Genau das geht aber gemäß geltendem Recht, in diesem Fall in Form des Rundfunkstaatsvertrages, eben nicht; zum wiederholten Male verweise ich für alle hier mitlesenden Journalisten, insbesondere von ARD und ZDF, auf dessen §11 Abs. 2, in welchem es heißt:
„Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.“
Eine Regelung, die auch für linksgrün verblendete Gemüter eindeutig sein sollte. Hätte der Gesetzgeber es anders gewollt, dann würde dieser Paragraf vielleicht lauten:
„Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben sich als Speerspitze im Kampf gegen denjenigen Teil des Meinungsspektrums zu verstehen, der mit der aktuellen Regierungspraxis nicht konform geht. Parteien, die echte Opposition gegen die Regierung leisten, sollen kein Forum für ihre Zwecke erhalten.“
Das aber liest sich sehr ungewöhnlich für einen pluralistischen, demokratischen Rechtsstaat, liebe Leser, nicht wahr?
Richtig. Das wäre auch mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar – außer, man schafft sie konsequent ab.
Gleichwohl ist es inhaltlich die gestern offiziell gewordene Leitlinie der Talkshow-Redaktionen der ARD. Weil sie für die „gute Sache“ kämpfen, sehen sie sich also offensichtlich über dem Recht.
Dort, also an jenem in einem Rechtsstaat nicht denkbaren Ort, befinden sie sich mittlerweile in illustrer Gesellschaft.
Dort treffen sie nämlich beispielsweise auf eine Kanzlerdarstellerin, die nicht in der Lage zu sein scheint, den Asylartikel unserer Verfassung zu lesen bzw. zu verstehen.
Art. 16a Abs. 2 unseres Grundgesetzes (1993 nach heftigem Ringen mit doppelter Zweidrittelmehrheit beschlossen!) sagt nämlich eindeutig, dass NIEMAND in Deutschland das Recht auf Asyl hat, der über einen sicheren Drittstaat einreist – und von solchen sind wir allseits umgeben.
In den Medien wird dies fast vollständig totgeschwiegen – bestenfalls heißt es mal, dass diese Menschen „eigentlich“ keinen Anspruch auf Asyl hätten.
Es gibt aber kein „eigentlich“ im Rechtsstaat. Man hat einen Anspruch, oder man hat keinen.
Der ehemalige Verfassungsgerichts-Präsident Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier warnte insbesondere mit Blick auf diesen Sachverhalt sogar vor einer Willkürherrschaft (!) in Deutschland. Er verweist explizit darauf, dass Asylbewerbern, die aus einem sicheren Drittstaat einreisen, nach geltendem deutschen Recht die Einreise zu verweigern sei. Wenn man solche Einreisen dennoch ermöglichen wolle, dann müsse man eben das Gesetz ändern. Aber genau das tue man nicht, sondern man ignoriere es einfach.
Für alle linksgrünen Weltenretter, die das immer noch nicht verstehen, wird der ehemalige Verfassungsgerichts-Präsident schließlich unmissverständlich deutlich:
„Um das einmal ganz deutlich zu sagen: Für diese Gruppe ist das Grundrecht auf Asyl schlichtweg abgeschafft worden.“
Erstaunlich, welche Milliardenlasten eine rechtsbrechende Kanzlerdarstellerin ihrem Volk aufbürden darf für illegale Einwanderer, die sich auf ein Grundrecht berufen, das sie in Deutschland nach der Durchquerung zig sicherer Drittstaaten gar nicht mehr haben.
Man könnte diese Reihe noch lange fortsetzen, zum Beispiel mit dem Bruch der No-Bailout-Klausel, um deutsches Steuergeld in überschuldete Euro-Staaten zu schaufeln – hatte nicht gerade die CDU den Wählern immer und immer wieder versichert, dass genau dies nicht passieren würde, weil es ja im Maastricht-Vertrag eindeutig und unumstößlich so festgelegt sei?
Oder man denke an den völlig kopflosen und rechtswidrigen Ausstieg aus der Kernenergie, der den Betreibern mehrere Milliarden Euro an Schadenersatz brachte – selbstverständlich auf Kosten der deutschen Steuerzahler.
Und nicht zu vergessen die Weigerung, unserer Bundestagsfraktion endlich den ihr zustehenden Vizepräsidentenposten zu ermöglichen – während gleichzeitig eine Bundestagsvizepräsidentin namens Claudia Roth das Recht bricht, in dem sie die Beschlussfähigkeit des ausgedünnten nächtlichen Bundestages einfach behauptet.
All diese Dinge verdeutlichen auf ihre Weise, was sich in Deutschland eingeschlichen hat: Eine Ignoranz des geltenden Rechts, sofern der Rechtsbruch nur der „guten Sache“ dient – also der linksgrünen Moralvorstellung entspricht und am besten zugleich der AfD schadet.
Nur unsere Bürgerpartei stemmt sich als echte Rechtsstaatspartei mit aller Kraft gegen diese Entwicklung. Wird selbige nicht beendet, werden wir uns nämlich alle dereinst in einem Staat wiederfinden, der keine freiheitlich-demokratischeGrundordnung mehr hat, sondern eine linksgrün-hypermoralische.
Zeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Zeit, die linksgrüne Hypermoral in ihre engen Schranken zu weisen. Zeit für die #AfD.
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