Landesintegrationsgesetz

Warum wir das Landesintegrationsgesetz brauchen

Dr. Walter Ott                                                                                                        Staudernheim, 12.12.2017

Im Oktober 2016 sagte die Kanzlerin Frau Dr. Angela Merkel auf dem Sonderparteitag der CDU in Mecklenburg- Vorpommern:

„DIEJENIGEN, DIE VOR DEM ISLAM ANGST HÄTTEN, KÖNNTEN JA AUF DER BLOCKFLÖTE WEIHNACHTSLIEDER SPIELEN“

Dazu fällt mir spontan der Verhaltensforscher Konrad Lorenz ein, der postulierte „der Übergang vom Affen zum Menschen, das sind wir“!

Ist denn die angeblich mächtigste Frau der Welt völlig von Sinnen? Zumindest signalisiert diese Äußerung Respektlosigkeit gegenüber der abendländisch christlich-jüdischen Kultur und Verächtlichmachung der Bürger. Gleichzeitig wird der Islam in Deutschland aufgewertet, so auch durch de Maizieres Forderung nach Einführung von islamischen Feiertagen. Nach der Umfrage des Meinungsinstituts Insa im Auftrag der Bild Zeitung wird von 70,1% der Befragten de Maizieres Forderung abgelehnt.

Insa-Chef Hermann Binkert: „für die ganz große Mehrheit der Deutschen (67,8 %) gehört der Islam nicht zu Deutschland. Die politisch Verantwortlichen sollten die klare Meinung der Bevölkerung in diesen Fragen wirklich ernst nehmen“. Dessen ehrliche Ermahnung stößt auf taube Ohren. Denn nach der Merkel-Formel wird Politik für Politiker und nicht für das Gemeinwohl des Volkes gemacht. Die Formel lautet „Durchregieren mit Alternativlosigkeit“. Sie ersetzt Fachwissen, macht Kritik überflüssig und lässt Einwände ins Leere laufen.

[EXPAND Click to expand!]Bis heute hat Merkel die Paradoxie ihres Handelns nicht verstanden, als sie am 05.09.2015 durch Grenzöffnung die Massenmigration initiierte: „bei liberalisierten Märkten kann man nicht im Inneren hohe Sozialstaats-Standards aufbauen und zugleich die Grenzen öffnen. Das gleicht dem Bewohner, der bei gut geheiztem Haus im Winter Fenster und Türen weit öffnet“ (R.P. Sieferle). Die Revision der Grenzöffnung wurde aus Angst vor schlechten Bildern, aus der hässlichen Entscheidung könne ein Vorteil für den politischen Gegner entstehen und aus hypermoralischer Verantwortungslosigkeit nicht vollzogen: am 12.09.2015 wurde der Einsatzbefehl zur Schließung der Grenzen weder von Maiziere noch von Merkel unterschrieben.

Inzwischen mussten die wohlgesinnten humanitären Helferinstinkte der Erkenntnis weichen, dass mehr als 50 % der in Europa lebenden Muslime das religiöse Gesetz des Islam, die Scharia, für wichtiger halten als weltliche Gesetze. Die Unvereinbarkeit zwischen deutschem Grundgesetz und der Scharia kann auch die seit 2006 tagende Islamkonferenz nicht beugen, denn es gilt:

SOLANGE RELIGIÖSE GEMEINSCHAFTEN IHRE EIGENEN REGELN HÖHER SCHÄTZEN ALS DIE DES GRUNDGESETZES, HABEN SIE ALS VERFASSUNGSFEINDLICH ZU GELTEN.

Behauptungen, man stünde auf dem Boden des Grundgesetzes, sind nach dem bekannten Taqiya-Prinzip des Islam unglaubwürdig. Dies gilt für den frühen friedlichen Mekka-Islam als auch für den späten militanten politischen Medina-Islam.

Das anzustrebende Landesintegrationsgesetz soll die friedliche Koexistenz zwischen Fremdkulturträgern insbesondere dem Islam und der abendländischen christlich-jüdischen Leitkultur in unserem Land ermöglichen und sollte folgende Punkte enthalten:

  1. Das deutsche Grundgesetz steht über allen religiösen Regeln der Scharia.
  2. Die sexuelle Selbstbestimmung des Individuums wird anerkannt.
  3. Der Austritt aus der Religionsgemeinschaft ist jederzeit formlos möglich.
  4. Zuwendungen von Drittländern sind offen zu legen.
  5. Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
  6. Förmliche und räumliche Gleichstellung der Frau.
  7. Straftäter und Heimat-Urlauber verlieren das Aufenthaltsrecht.
  8. Bandenmäßige Zusammenrottung und Vandalismus sind Straftaten.
  9. Bei Nicht-Wahrnehmung der Deutsch-Sprachkurse erfolgt Kürzung bis Streichung geldwerter Leistungen.
  10. Die o.g. Punkte sind in die Satzungen von Moscheevereinen und jeder islamischen Gemeinschaft aufzunehmen und verbindlich.

Wer sich unserem Staat mit seiner Rechtsordnung verweigert, der kann nicht mit Verständnis oder Milde rechnen, meint Walter Groß, Direktor Amtsgericht Fürth, bei der Tagung des Richterbundes.

Auch das Zusammenleben der Flüchtlinge, Asylanten, Migranten, Abenteurern oder Neu-Bürger  in Gemeinschaften braucht Regeln, die kompatibel sind mit den landeigenen Gepflogenheiten. Umso dringlicher ist die Formulierung des Landesintegrationsgesetzes und dessen basisnahe Anwendung.

Der Europäische Gerichtshof bestätigte im August 2017 den Gesetzes- und Rechtsbruch durch die unkontrollierte Massenmigration, deren Sogwirkung  im Sinne der Völkerwanderung auch heute noch anhält. Erstaunlicherweise blieb die gerichtliche Aussage ohne die geringste Konsequenz für die unantastbare Mutter aller Schutzbedürftigen dieser Welt, zu denen dummerweise nicht das eigene Volk zählt. Der Asylanten-Tsunami wird auch von SPD und Grüne als unausweichliches Ereignis, Bereicherung und Menschengeschenk dargestellt. Die Quittung erfolgte prompt durch den mündigen Souverän, den Wähler, bei der Bundestagswahl am 24.09.2017.

Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, warnt vor uneingeschränktem Familiennachzug. Die Integrationskraft der Kommunen sei hoffnungslos überfordert. Die neue Bundesregierung möge in der „Flüchtlings-Politik“ realistische, finanzierbare und vor Ort umsetzbare Ziele anvisieren.

Gottfried Benn: „das Abendland geht nicht zu Grunde an den totalitären Systemen, auch nicht an seiner geistigen Armut, sondern an dem hündischen Kriechen seiner Intelligenz vor der politischen Zweckmäßigkeit.

Harald Martinstein, Kolumnist, Tagesspiegel 14.10.2017: „ein Staat, der seine Gesetze bei den Braven penibel anwendet, sich von den weniger Braven aber jederzeit austricksen lässt, verliert seine Glaubwürdigkeit“.

Die Naivität im Umgang mit dem Islam kennt keine Grenzen: „wäre es nicht an der Zeit, aus Rücksicht auf unsere moslemischen Mitbürger wenigstens auf die Weihnachtsmärkte zu verzichten. Dann hätte sich auch das Problem der Anschlagsgefahr erübrigt“ (Leserbrief Ju Frei Nr.50/17, 08.12.2017).

Die Antwort gibt Ernst Forsthoff, Staatsrechtler, mit der nach ihm benannten Forsthoff-Regel: Im Interessen-Pluralismus unterliegt das Gemeinwohl-Interesse der Übermacht der wohlorganisierten Einzel-Interessen.

Dr. Walter Ott

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